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MEHR ERFAHREN →Die Baugrunderkundung bildet das Fundament jedes sicheren und wirtschaftlichen Bauvorhabens in Solingen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Untersuchung des Untergrunds hinsichtlich seiner Tragfähigkeit, Zusammensetzung und hydrologischen Eigenschaften. In einer topografisch bewegten Stadt wie Solingen, geprägt von Höhenrücken, Tälern und der Wupper, ist eine sorgfältige Erkundung unerlässlich, um Setzungen, Hangrutschungen oder unerwartete Bodenverhältnisse zu vermeiden. Von klassischen Schürfgruben bis hin zu modernen Drucksondierungen – die Verfahren liefern belastbare Kennwerte für die Planung.
Die geologischen Bedingungen in Solingen sind besonders vielfältig und anspruchsvoll. Das Stadtgebiet liegt im Übergangsbereich zwischen den devonischen Schiefern des Rheinischen Schiefergebirges und den quartären Lockergesteinsablagerungen. Häufig treten verwitterte Tonschiefer, Hanglehme und anthropogen veränderte Auffüllungen auf. Diese Wechsellagerungen führen zu stark schwankenden Baugrundeigenschaften auf engstem Raum. Hinzu kommt die Gefahr von Staunässe in tonigen Verwitterungsböden, was die Standsicherheit von Gründungen beeinflussen kann. Eine punktuelle Erkundung reicht daher oft nicht aus, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
Für die Durchführung und Auswertung der Erkundungsmaßnahmen sind in Deutschland die Normen des DIN-Handbuchs Geotechnik verbindlich. Zentral ist die DIN 4020, die die geotechnischen Untersuchungen für bautechnische Zwecke regelt. Ergänzend gelten die DIN EN ISO 22475 für die Probenentnahme und die DIN EN ISO 22476 für Feldversuche, wobei hier insbesondere der CPT-Versuch nach DIN EN ISO 22476-1 und die SPT-Bohrung nach DIN EN ISO 22476-3 zu nennen sind. Die Klassifikation der Böden erfolgt nach DIN 18196, während die Erdbauwerke und Gründungen nach DIN 1054 zu bemessen sind. Diese Normen stellen sicher, dass die Erkundungsergebnisse reproduzierbar und rechtssicher sind.
Die Bandbreite der Projekte, die eine qualifizierte Baugrunderkundung erfordern, ist groß. Im Wohnungsbau, etwa bei der Errichtung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern an den Hängen von Gräfrath oder Ohligs, ist sie ebenso Pflicht wie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Auch der kommunale Tiefbau, beispielsweise bei der Erneuerung von Kanalnetzen oder dem Bau von Regenrückhaltebecken, verlangt detaillierte Bodenaufschlüsse. Gewerbliche Großprojekte und der Straßenbau, wie die geplante Erweiterung von Gewerbegebieten in Wald, müssen die Tragfähigkeit des oftmals aufgefüllten Geländes nachweisen. Selbst bei kleineren Bauvorhaben wie Garagen oder Stützmauern kann eine einfache Schürfgrube bereits Klarheit über die Bodenverhältnisse schaffen und spätere Bauschäden verhindern.
Eine Baugrunderkundung ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bauvorhaben in den Geltungsbereich der Landesbauordnung NRW fällt und die Standsicherheit nachzuweisen ist. Die konkrete Pflicht ergibt sich aus der DIN 4020 in Verbindung mit der DIN EN 1997-1 (Eurocode 7), die für nahezu jedes Neubauprojekt, größere Umbauten und Ingenieurbauwerke wie Stützmauern eine geotechnische Untersuchung als Grundlage der statischen Berechnung fordert.
Für die in Solingen häufig vorkommenden verwitterten Tonschiefer und Hanglehme hat sich eine Kombination aus direkten und indirekten Aufschlüssen bewährt. Schürfgruben geben einen guten visuellen Einblick in die Wechsellagerungen und den Verwitterungsgrad. Ergänzend liefern Drucksondierungen (CPT) einen nahezu kontinuierlichen Verlauf der Lagerungsdichte und des Spitzendrucks, um die oft stark schwankende Tragfähigkeit dieser Böden präzise zu erfassen.
Der Verzicht auf eine Erkundung birgt erhebliche Risiken. In Solingen drohen aufgrund der heterogenen Geologie unerwartete Setzungen, die zu Rissen im Bauwerk führen können. Besonders kritisch ist die Gefahr von Hangrutschungen bei nicht erkannter Staunässe oder die Unterschätzung von Auffüllungen. Dies kann zu kostenintensiven Bauverzögerungen, aufwendigen Nachgründungen und im schlimmsten Fall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Bauherrn führen.
Die erforderliche Erkundungstiefe richtet sich nach der Art des Bauwerks und den Untergrundverhältnissen gemäß DIN 4020. In Solingen muss die Tiefe so gewählt werden, dass alle durch das Bauwerk beeinflussten Bodenschichten erfasst werden. Bei Einfamilienhäusern sind das oft 4 bis 6 Meter, bei schweren Bauwerken oder in Hanglagen kann die Tiefe jedoch deutlich zunehmen, um den Einfluss tieferer Gleitfugen oder setzungsempfindlicher Schichten sicher beurteilen zu können.